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Sie sind Halter eines Dieselfahrzeugs eines beliebigen Herstellers mit Euro-4- und Euro-5-Abgasnorm? Dann steht Ihnen die Wechselprämie zu, die Ihnen bei Inzahlungnahme zusätzlich zum Inzahlungnahmepreis des Altfahrzeugs gezahlt wird, und gilt für den Erwerb eines Neu- oder Jahreswagens von Volkswagen. Folgende Tabelle enthält die maximal zu erwartenden Prämien.
Wir beraten Sie bei weiteren Fragen auch gerne vor Ort.
Alternativ können Sie sich auch für einen Volkswagen Vorführwagen oder Jahreswagen aus dem Bestand der Volkswagen AG entscheiden und dabei aus allen Antriebsarten wählen. Hier gelten dann bis zu 75 % der oben genannten Wechselprämien. Die genaue Prämienhöhe entnehmen Sie der folgenden Tabelle. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.
Damit Sie die Wechselprämie in Anspruch nehmen können, müssen Sie ein auf Sie zugelassenes Fahrzeug der Emissionsgruppe Euro 4 oder Euro 5 bei einem Vertragshändler in Zahlung geben und gleichzeitig ein neues Volkswagen Fahrzeug oder einen Volkswagen Jahreswagen erwerben. Das in Zahlung zu gebende Fahrzeug muss am 01.01.2019 auf Sie zugelassen gewesen sein.
Das Dieselaltfahrzeug kann von jeder Marke sein.
Um es Ihnen besonders leicht zu machen, übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie. Wir benötigen lediglich die Unterlagen Ihres Altfahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Es gilt der Bestelleingang für das Neufahrzeug, die Lieferzeit ist unerheblich.